Allgemeines

 

Anpassung der Verdienst- und Versicherungsgrenzen und der Einkommensteuer für 2025

  • Die Geringfügigkeitsgrenze liegt für 2025 bei monatlich € 551,10.
    Wer selbständig im Jahr 2025 einen Gewinn über der Versicherungsgrenze von € 6.613,20 (= Geringfügigkeitsgrenze x 12) erwirtschaftet, gilt als Neue(r) Selbständige(r) = Anmeldung bei der SVS und Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge (in diesem Fall erwirbt man damit Pensionsversicherungszeiten und -beiträge).
  • Die Pflichtversicherungsgrenze entspricht gleichzeitig auch der Mindestgrenze.
  • Um im Jahr beim Künstlersozialversicherungsfond eine Unterstützung ansuchen zu können ist zu beachten, dass die Höchstgrenze für 2025 bei € 35.821,50 liegt.
  • Ein Einkommen (selbständig und/oder angestellt) ist bis zu € 13.308 steuerfrei.
  • Das Kilometergeld (Pauschale) wurde erhöht. Es beträgt nun für alle Fahrzeuge (auch für Fahrräder) € 0,50 pro Kilometer.