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AUSSCHREIBUNGEN
Wettbewerb zur Errichtung eines Mahnmals für alle Opfer des NS-Regimes
im Kontext der Marktgemeinde Rankweil.
Die Marktgemeinde Rankweil in Vorarlberg lobt folgenden Wettbewerb zur Errichtung eines Mahnmals für alle Opfer des NS-Regimes im Kontext der Marktgemeinde Rankweil.
Der Wettbewerb wird im gesamten deutschsprachigen Raum ausgeschrieben. Kunst- und
Kulturschaffende sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung des Mahnmals in digitaler Form
einzureichen. Die Vorschläge können Exposé-Charakter haben und müssen einen Kostenplan
(Material, Herstellung, etc.) und einen groben Zeitplan beinhalten.
Der künstlerische Wettbewerb richtet sich an alle Kunstschaffenden, mit dem Ziel der Planung,
Umsetzung und Gestaltung eines Mahnmals für alle Opfer des NS-Regimes im Kontext der
Marktgemeinde Rankweil. Wissenschaftliches Fundament für die künstlerische Umsetzung ist der im
Auslobung (Ausschreibung Artist in Residence & Gestaltung Mahnmal für die Opfer der NS-Zeit) Mai 2025 erscheinende Band der Reihe Rankweil „Rankweil 1938-1945. Eine Gemeinde im
Nationalsozialismus“ von Meinrad Pichler sowie der Forschungsbericht von Werner Bundschuh und
Norbert Schnetzer „Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Rankweil (1938-1945)
Termine/Leistungszeitraum
Für den Wettbewerbsverlauf sind folgende voraussichtlichen Termine zu beachten.
Abgabe des Entwurfs 25. Mai 2025 (Einlangen)
per E-Mail an kultur@rankweil.at
Erste Jurysitzung Mitte Juni 2025
Ggfs. Präsentationen und zweite Jurysitzung Ende Juni, Anfang Juli 2025
Im Falle der Beauftragung: Aufenthalt in Rankweil bzw.
Recherche und Umsetzung August bis Oktober
2025Fertigstellung Mahnmal und öffentliche Präsentation November, Dezember 2025
Budget und Kostenplan
Für die künstlerischen Maßnahmen steht ein Budget von 17.000 Euro (inkl. USt.) zur Verfügung.
Darin müssen alle zur Fertigstellung des Mahnmals notwendigen Maßnahmen enthalten sein. Es ist
dem:der Teilnehmer:in überlassen, ob er:sie die einzelnen Positionen selbst erledigt oder diese
vergibt. Jeder einzelne Schritt muss in Abstimmung mit der Auftraggeberin erfolgen und ist von
dieser freizugeben. Die Entwurfsarbeit ist derart zu gestalten, dass deren Verwirklichung die
kalkulierten Gesamtkosten jedenfalls nicht überschreitet. Innerhalb dieses nicht erweiterbaren
Kostenrahmens sind die Kosten für Material, Fremdleistungen und Nebenleistungen sowie das
Honorar abzudecken. Darüber hinaus werden bis zu fünf Teilnehmer:innen eingeladen, ihr Konzept
zu präsentieren, dafür sind Entwurfsentschädigungen von 1.500 Euro pro Teilnehmer:in vorgesehen.
Künstlerisches Honorar Euro 9.000,-
Herstellungskosten inklusive Material Euro 8.000,-
Entwurfsentschädigungen für fünf Künstler:innen Euro 7.500,-
Ausschreibungsunterlagen anfordern:
vergebende Stelle der Marktgemeinde Rankweil
Fachbereich Kultur
St.-Peter-Gässele 1
6830 Rankweil
e-mail katharina.leissing@rankweil.at
Tel.: +43 55224051620
Ende der Einreichfrist: 25. Mai 2025 in digitaler Form
Werner-Fenz-Stipendium für Kunst im öffentlichen Raum 2026
Das Kulturressort der Stadt Graz und der steirische herbst schreiben das Werner-Fenz-Stipendium für Kunst im öffentlichen Raum 2026 aus. Die Bewerbungsfrist ist der 12. August 2025.
„Das mit 17.000 Euro dotierte Stipendium versteht sich als Standortbestimmung der Kunst im öffentlichen Raum… Projekte können sich mit ökonomischen, politischen, sozialen, ökologischen, architektonischen oder städtebaulichen Themen beschäftigen. Sie sollen zur Diskussion über aktuelle Formen von Kunst im öffentlichen Raum beitragen und sich mit dem soziopolitischen Kontext der Stadt Graz und der Steiermark auseinandersetzen…. Im Fokus stehen temporäre Projekte, die in den Alltag eingreifen und bestehende öffentliche Strukturen aufgreifen… Die Präsentation des Projekts findet im Rahmen vom steirischen herbst ’26 statt (September/Oktober 2026)
Das Stipendiengeld wird in 12.000 Euro für die Realisierung und 5.000 Euro als Honorar aufgeteilt. Zusätzlich werden Reise- und Aufenthaltskosten übernommen. Alle Unterlagen (Einreichformular, Konzept (max. 2 DIN-A4-Seiten): inhaltliche und technische Kurzbeschreibung, Visualisierung/Skizze, Angaben zu Dauer und Ort(en) etc., Portfolio mit Arbeitsproben und Kostenplan sind in einer einzigen PDF-Datei zusammen zu fassen (max. DIN A4-Seiten).
Weitere Informationen: https://www.kultur.graz.at/kulturamt/189
Einsendeschluss: 12. August 2025
Ausschreibung zur Ausstellungsbeteiligung an der Ausstellung
„Das Wassers das du nicht trinken kannst, lass fließen“
in der Alten Schieberkammer, Meiselstraße 16-20, 1150 Wien
vom 03.11. – 09.11.2025
Interessierte Mitglieder müssen das ausgefüllte Anmeldeformular und 1 bis max. 5 Fotos der auszustellenden Werke mit maximal 1000 x 1500 Pixel oder 150 dpi als JPG-Datei bis 26.8.2025 per E-Mail an berufsvereinigung@art-bv.at einreichen.
Die Fotodatei (=Dateiname des Fotos) muss wie folgt beschriftet sein: Familienname, Vorname, Werktitel, Material, Größe (HxB bzw. HxBxT).
Teilnahmegebühr je Künstler/-in beträgt € 42,- für Buffet, Plakate, Einladungen etc. Nach definitiver Zusage zur Ausstellungsbeteiligung ist die Einzahlung von € 42,- auf das Konto der Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreich, bei der Bank Austria, IBAN:AT631100000622276402 zu entrichten. Verwendungszweck: Ausstellung „Schieberkammer 2025“
Die Einzahlung der Teilnahmegebühr hat, nachdem die Berufsvereinigung die Zusage der Teilnahme bestätigt hat, innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Anwesenheitsplicht bei der Vernissage am 03. November 2025 um 18.30 Uhr
Übernahme eines Ausstellungsbetreuungstermins entweder am Di 04.11., Mi 05.11., Do 06.11., Fr. 7.11., Sa. 8.11. oder So 9.11.2025 von 11.00 bis 17.00 Uhr
Sollte es der/dem teilnehmenden Künstler/-in entgegen der getroffenen Vereinbarung die Ausstellungsbetreuung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein, hat sie/er von sich aus für eine Vertretung zu sorgen.
Kommt die/der teilnehmende Künstler/-in dieser Verpflichtung nicht nach, sorgt die Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreich von sich aus für eine Vertretung, wofür der/dem säumigen Künstler/-in für die Vertretung € 50,– in Rechnung gestellt werden.
Die für die Ausstellung von den Kuratorin/-innen ausgewählten Werke dürfen nicht ohne Zustimmung durch diese ausgetauscht werden.
Wer die eigenen Werke für den Zeitraum der Ausstellung versichern möchte, muss sich selber um eine geeignete Versicherung bemühen.
Vor dem tatsächlichen Ende der Ausstellung dürfen keine Werke entfernt werden, außer jene, welche während der Vernissage bzw. der Ausstellungsdauer verkauft werden.
Anlieferung und Mithilfe beim Aufhängen und die Abholung der Werke erfolgt ohne Kostenersatz durch die Künstler/-innen zur vorgeschriebenen Zeit.
Anlieferung am Montag 03.11.2025 um 11.00 Uhr,
Abholung nach dem Ausstellungsende, Sonntag 09. 11.2025 um 17.15 Uhr.
Ausschreibungsunterlagen anfordern: berufsvereinigung@art-bv.at
Ende der Einreichfrist: 26.8.2025
ART-Award 2025 – geerdetes Denken
Im Jahr 2025 vergibt die Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs, Landesverband Wien/NÖ/Bgld. an ihre Mitglieder einen mit insgesamt EUR 6.000,00 dotierten ART-Award für zeitgenössische Kunst.
Ausgeschrieben ist der ART-Award 2025 in den zwei Kategorien „Malerei / Grafik“ und „Bildhauerei/Keramik/ Installationen“.
Thema des ART-Award 2025: „Geerdetes Denken“
Die Kontinente und Meere weisen gegenüber der vorindustriellen Zeit deutliche Klimaänderungen auf. Wissenschaftler/-innen weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass sich die Erwärmungstrends ohne wirksame Klimaschutzmaßnahmen fortsetzen werden. Expert/-innen fordern seit Jahren, die globale Temperaturerhöhung langfristig auf maximal zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit dem Klimawandel eng verbunden ist die Tatsache, dass weltweit die biologische Vielfalt in einem noch nie dagewesenen Tempo reduziert wird.
Als Naturlebewesen ist der Mensch nicht nur Teil des Ökosystems, sondern es liegt vor allem an ihm, dem zerstörerischen Treiben im eigenen Interesse entgegenzuwirken. Mehr Natur bedeutet mehr Erholungsraum, die Förderung unserer Gesundheit und eine vielfältige, artenreiche und lebendige Erde.
Ein Kunstwerk als Mittel der Reflexion soll beim ART-Award 2025 eure Sicht zu den zerstörerischen menschlichen Eingriffen in die Natur und/oder zu möglichen Lösungsansätzen zum Ausdruck bringen.
Von den teilnehmenden Künstler/-innen wird erwartet, dass sie ihre Einreichung auch verbal in einer Werkbeschreibung (max. 600 Zeichen) erläutern.
Die preisgekrönten Werke aus dem Wettbewerb werden im Kunstsalon Schönbrunn der Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs im Schloss Schönbrunn, Ovalstiege 40, 1130 Wien, in einer eigenen Ausstellung vom FR 10.10.2025 bis MI 29.10.2025 gezeigt. Ausstellungseröffnung mit Preisverleihung ist am FR 10.10.2025 um 15.00 Uhr.
Für den ART-Award 2025 der Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs, Landesverband Wien/NÖ/Bgld. können sich alle Mitglieder mit Ausnahme der Sieger/-innen des Jahres 2024 mit einem Kunstwerk bewerben. Unterschiedliche künstlerische Formen wie Zeichnungen, Malerei, Grafik, Collagen, Bildhauerei, Installationen usw. sind zugelassen.
Es darf nur ein Kunstwerk durch Zusendung von max. 3 Fotos der eingereichten Arbeit in einer der beiden Sparten eingereicht werden. Es müssen zusätzlich eine Werkbeschreibung (max. 600 Zeichen) und ein künstlerischer Lebenslauf digital per E-Mail an: berufsvereinigung@art-bv.at eingereicht werden.
Teilnahmekriterien (Auszug)
. Das eingereichte Werk darf nicht älter als 5 Jahre sein.
. Größe max. Seitenlänge 2 m (inkl. eventueller Rahmung) sowie max. 100 kg.
. Bei der Siegerehrung am Freitag den 10.10.2025 um 15.00 Uhr müssen alle für den ART-Award 2025 nominierten
Künstler/-innen persönlich anwesend sein. Bei Nichterscheinen verfällt der Preis.
. Alle Teilnehmer/-innen erkennen die unantastbare Entscheidung der Jury an.
Ausschreibungsunterlagen anfordern: berufsvereinigung@art-bv.at
Einsendeschluss ist Sonntag 13.07.2024
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