Ausschreibungen
AUSSCHREIBUNG Förderateliers des Bundes in der Westbahnstraße 27-29, 1070 Wien
und in der Wattgasse 56-60,1170 Wien
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – Kunstsektion schreibt im Rahmen der Kunstförderung 8 Ateliers für bildende Künstlerinnen/Künstler und 1 Atelier für Fotografinnen/Fotografen in der Größe zwischen 36 und 64 m2 in der Westbahnstraße und 11 Ateliers für bildende Künstlerinnen/Künstler in der Größe zwischen 44 und 65 m2 in der Wattgasse aus.
Nutzungsdauer:
Die Ateliers werden den Künstlerinnen und Künstlern zur gastweisen, kostenlosen Benutzung (Rechtsform: Sachförderung) für die Dauer von 6 Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) voraussichtlich ab 1. Dezember 2012 überlassen.
Kosten:
Miet- und Betriebskosten trägt die öffentliche Hand, die Strom- und Heizungskosten (monatlich bis ca. € 120,-) sind von den Atelierbenützern zu bezahlen.
Voraussetzungen:
Die Ateliers werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die hauptberuflich auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätig sind. Ein Atelier in der Westbahnstraße wird einer Künstlerin/einem Künstler, welcher dezidiert auf dem Gebiet der Fotografie tätig ist, gewidmet. Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den Ateliers Bedacht genommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler bzw. solche Künstlerinnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten und Personen, die bereits ein Bundesatelier zur Nutzung hatten. Künstlerinnen und Künstler, die für 2012/2013 ein Staatsstipendium oder Auslandsatelier erhalten haben, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Ateliers sind keinesfalls zu Wohnzwecken sondern als Arbeitsstätten zu nutzen, auch eine Nichtbenützung oder eine Nutzung als Lager/Depot zieht eine Vertragsauflösung nach sich. Eine solche erfolgt zudem, falls Strom- und Heizungskosten von den Künstlerinnen/Künstlern nicht fristgerecht bezahlt werden.
Vergabemodus:
Die Ateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, in der namhafte Persönlichkeiten aus dem Kunst- und Kulturbereich vertreten sein werden, vergeben. Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur für einen Atelierkomplex eingereicht werden kann. Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung.
Bewerbungsunterlagen (in nichtgebundener Form):
1. Ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular „Förderateliers des Bundes Westbahnstraße/Wattgasse”: www.bmukk.gv.at/kunst/service/formulare.xml
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten)
3. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten, maximal A4-Format (keine Originalarbeiten, keine CD/DVDs) Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen.
4. Der Bedarf an einem Atelier ist durch eine genaue Beschreibung der derzeitigen Arbeitssituation zu belegen.
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung im Postweg retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden.
Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. April 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung V/1 Concordiaplatz 2, 1014 Wien
Jede Einreichung ist auf dem Kuvert deutlich mit dem Vermerk Atelier Wattgasse oder Atelier Westbahnstraße zu versehen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige schriftliche Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – Tel.: 01-53120-6814. Die Ausschrei¬bung kann auch unter www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml eingesehen werden.
Wien, 30. Jänner 2012
Dr. Claudia Schmied
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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Auslandsstipendium samt Atelierwohnung für bildende Kunst in Istanbul, Türkei 2012/2013
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in Istanbul eine Atelierwohnung für bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für drei bzw. vier Monate in dem Zeitraum von Anfang September 2012 bis Ende August 2013. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, ist ein Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden auf Antrag ebenfalls vom BMUKK übernommen.
ISTANBUL-TÜRKEI:
Das Wohnatelier in der Größe von 90 m2 liegt im Stadtteil Beyoglu/Cihangir, im westlichen Teil Istanbuls, das für seine internationale und künstlerische Ausrichtung bekannt ist.
Geplant ist ein Aufenthalt von jeweils einer Künstlerin bzw. einem Künstler für drei bis vier Monate.
Mit dieser ersten Ausschreibung werden Stipendien im Zeitraum von 1. September 2012 bis 31. August 2013 vergeben. Das Stipendium beträgt Euro 1300.-/p.m.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden Künstlerinnen, bzw. solche Künstlerinnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diesen Zeitraum ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTStipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Die schriftliche Bewerbung enthält
• ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular „Auslandsateliers bildende Kunst” www.bmukk.gv.at/Kunst/Forrnulare
• Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt
• Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, maximal DIN A4 (keine Originalarbeiten, keine CDs oder reine Verweise auf Internetadressen). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen
• Kennwort „ATELIER ISTANBUL” auf dem Umschlag
Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird ein Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin berücksichtigt.
Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 29. FEBRUAR 2012 (es gilt der Poststempel) an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung V/1 Concordiaplatz 2 1014 Wien zu senden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. V/1 des BMUKK Tel.: 01-53120-6813 (Mag. Gerhard Jagersberger). Die Ausschreibung kann auch unter www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml eingesehen werden.
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AUSSCHREIBUNG DER OUTSTANDING ARTIST AWARDS 2012
für Bildende Kunst – Künstlerische Fotografie – Video- und Medienkunst – Karikatur und Comics
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2012 jeweils einen outstanding artist award in den folgenden Sparten aus:
• Bildende Kunst
• künstlerische Fotografie
• Video- und Medienkunst
• Karikatur und Comics
Voraussetzungen:
Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein outstanding artist award in den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst oder Karikatur und Comics zugesprochen wurde. Die Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Preishöhe: Der Preis ist jeweils mit € 8.000,00 dotiert.
Vergabemodus:
Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.
Bewerbungsunterlagen:
1. genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Bewerbung outstanding artist awards); download unter www.bmukk.gv.at / KUNST / Formulare
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt
3. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, maximal A4-Format (keine Originalarbeiten). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen.
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen: outstanding artist award für bildende Kunst 2012
oder outstanding artist award für künstlerische Fotografie 2012 oder outstanding artist award für Video- und Medienkunst 2012 oder outstanding artist award für Karikatur und Comics 2012.
Eine Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Künstler/Innen, die bereits einen outstanding artist award erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Wien, im Jänner 2012
Dr. Claudia Schmied
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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AUSSCHREIBUNG DER STARTSTIPENDIEN 2012
für Bildende Kunst
Architektur und Design
künstlerische Fotografie
Video- und Medienkunst
Mode
Musik und darstellende Kunst
Filmkunst
Literatur
Unter dem Titel „STARTSTIPENDIEN 2012″ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
10 STARTSTIPENDIEN für Bildende Kunst
10 STARTSTIPENDIEN für Architektur und Design
5 STARTSTIPENDIEN für künstlerische Fotografie
5 STARTSTIPENDIEN für Video- und Medienkunst
5 STARTSTIPENDIEN für Mode
35 STARTSTIPENDIEN für Musik und darstellende Kunst
5 STARTSTIPENDIEN für Filmkunst
15 STARTSTIPENDIEN für Literatur
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600,– dotiert. Das Vorhaben muss 2012 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, dh. Mentees, zur Teilnahme am Mentoringprogramm der Kunstsektion vorgeschlagen (nähere Informationen sh. unter www.bmukk.gv.at)
Voraussetzungen: Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben,
1) wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
2) wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1976 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits vom BMUKK geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.
Allgemeine Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
• Ausgefülltes Förderungsformular („Förderungsantrag”), das über die Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, www.bmukk.gv.at/KUNST/Formulare, ausgedruckt werden kann. Die Angabe von IBAN und BIG ist erforderlich! Als Projekttitel/Vorhaben ist hier „STARTStipendium 2012 + Bereich/Sparte” einzusetzen. Der Bereich „Finanzierung” ist nicht auszufüllen!
• Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
• Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (max. zwei A4-Seiten)
Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:
Abt. V/1: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode:
Kontakt: Mag. Olga Okunev, Tel.: 01-53120-6812, olga.okunev@bmukk.gv.at
• Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im A4-Format, keine Originalarbeiten)
• gesamte Unterlagen: in 1-facher Ausfertigung.
Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, Concordiaplatz 2, 1014 Wien
zu richten. Es gilt der Poststempel.
Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „Startstipendien bildende Kunst 2012″, „Startstipendien Architektur und Design 2012″, „Startstipendien künstlerische Fotografie 2012″, „Startstipendien Video- und Medienkunst 2012″, „Startstipendien Mode 2012″, „Startstipendien Musik und darstellende Kunst 2012″, „Startstipendien Filmkunst 2012″ oder „Startstipendien Literatur 2012″ anzubringen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Wien, 30. Dezember 2011
Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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EINLADUNG ZUR ONLINE-BEWERBUNG: 16.01. – 26.02.2012
www.strabag-kunstforum.at (artaward)
Teilnahmeländer 2012 – 2014: Österreich, Polen, Rumänien, Russland
STRABAG SE ist als einer der führenden Baukonzerne Europas in Österreich, Deutschland, in ost- und sudosteuropäischen Ländern, ausgewählten Märkten Westeuropas und auf weiteren Kontinenten erfolgreich tätig. Ziel der internationalen Kunstförderung der STRABAG SE ist es, auf die gesamteuropäische Dimension des Konzerns hinzuweisen.
Nach 15-jähriger Förderung österreichischer Kunst wurde der STRABAG Artaward internationalisiert und auf weitere Kernmärkte mit Konzernstandorten ausgeweitet. 2009 bis 2011 konnten sich Künstler aus Österreich, der Slowakei, Tschechien und Ungarn bewerben.
Der STRABAG Artaward ist ein internationaler Kunstförderungspreis für Künstler bis 40 Jahre im Bereich Malerei und Zeichnung.
2012 bis 2014 sind erstmals Künstler aus Österreich, Polen, Rumänien und Russland teilnahmeberechtigt.
Strabag Kunstforum
A-1220 Wien, Donau-City-Strasse 9
Barbara Baum, Tanja Skorepa
Tel.: +43 1 22422/1848
kunstforum@strabag.com
www.strabag-kunstforum.at
www.strabag.com
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Call for Artists – Ausstellungsprojekt mit dem Titel “Entrecôte”
Ausstellungsdauer: 31.10.2012 bis 11.11.2012
Location: Palais Kabelwerk ARTspace, Wien
Alle in Österreich lebenden und/oder arbeitenden KünstlerInnen der Bildenden Kunst sind eingeladen, an der Ausschreibung mitzumachen. Einreichfrist ist der 15.3.2012. Eine namhafte Jury wählt aus den Einsendungen die schließlich rund 20 teilnehmenden KünstlerInnen aus.
Geboten wird den KünstlerInnen:
Die Präsenz in einer sehr renommierten Kunststätte in Wien, die gesamte Organisation der Ausstellung, sowie durch intensive Öffentlichkeitsarbeit,
Werbung und begleitende Aktivitäten eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Außerdem wird ein professionelles Team schon im Vorfeld der Ausstellung aktiv Verkaufsaktivitäten der Kunstwerke vornehmen. Diese Ausstellung wird von mir und einem engagierten Team organisiert und von mir kuratiert.
Mehr Info über das umfangreiche Leistungsangebot und die Teilnahmebedingungen hier: http://call-for-artists.blogspot.com
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32nd MINI PRINT INTERNATIONAL OF CADAQUES 2012
http://www.miniprint.org
Rules of MINI PRINT INTERNATIONAL OF CADAQUÉS
Open to all artists, printing techniques and tendencies, TALLER GALERIA FORT and ADOGI announce, as every year, the MINI PRINT INTERNATIONAL OF CADAQUÉS.
1 Each artist should submit four prints. It is preferable though not necessary that the works be of different images.
2 The image must not be bigger than 10 x 10 cm (3.9 x 3.9 in). The paper must not be bigger than 18 x 18 cm (7.1 x 7.1 in).
3 The signed works should be sent by registered air-mail as PRINTED MATTER in a simple packet, without glass, frame or passe-partout, declaring “NO COMMERCIAL VALUE”, before March 15th, to:
ADOGI
Ap. de Correus 9319
08080 Barcelona
SPAIN
4 With the membership form properly filled in, a “Curriculum Vitae” should accompany the works, including name, date and place of birth of the artist, as well as the corresponding fee.
If you are not a resident in Spain, the fee is 100 USD or 80 EUR.
If you are a resident in Spain, the fee is 40 EUR.
Please make payment by Banker’s Draft (Cashier’s Check) payable on USA Bank or on European Bank to the order of Mercedes Barberà;
or by PayPal;
or by Bank Transfer to ADOGI’s account
CCC: 2100-3447-76-2500015635
IBAN: ES63 2100 3447 7625 0001 5635
BIC/SWIFT CODE: CAIXESBBXXX
(bank: “la Caixa”, address: Rda. General Mitre 227-229, 08023 Barcelona, Spain);
or Cash.
This fee gives the right to receive the catalogue of the corresponding edition.
5 A Jury will select the works to be exhibited. The names of the accepted artists will be published in our website www.miniprint.org in June.
6 The exhibition in Cadaqués will last around 90 days and will be open to the public daily from 18.00 to 21.30 h, from end of June to September 30th continuously.
7 Accepted works will also be exhibited in the Galerie L’Etangd’Art in Bages, France, and in other places still undetermined.
8 A Jury of professionals in the field of printmaking will select 6 winning prints, all of the same category, which will be reproduced in full color and life-size in the catalogue. The winning artists will send 5 copies of their awarded work to the Taller Galeria Fort and these prints will remain as property of ADOGI for cultural purposes only.
9 Each awarded artist will be invited to have a one-person show of his/her small format prints within the next Mini Print International in our gallery in Cadaqués, during the summer season.
10 Once the itinerant exhibitions are over, which takes about one year or so, a catalogue illustrating all the exhibited prints in full color and full information will be sent to each artist, together with the unsold works and a cheque for any work sold.
11 There will be a 33% commission for the Gallery on the sale of all work. 50 miniprints will be purchased by ADOGI. If artists are interested in selling, please set reasonable prices.
12 ADOGI reserves the right to reproduce and exhibit any work accepted, for promotional or cultural purposes.
13 Although all work will be handled with maximum care, ADOGI will assume no responsibility for any damage or loss that may occur. The works that do not adhere exactly to these rules will not be sent back.
14 Participation in the exhibition implies the acceptance of the above conditions
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Kunstpreis 2012 der Stiftung Kunst, Kultur und Bildung der Kreissparkasse Ludwigsburg
Die Stiftung Kunst, Kultur und Bildung der Kreissparkasse Ludwigsburg schreibt in diesem Jahr bereits zum achten Mal einen Kunstpreis in der Drucktechnik Holzschnitt aus. Beim letzten Wettbewerb im Jahr 2008 haben sich über 250 Künstler mit fast 500 Arbeiten beteiligt.
Für die drei besten Werke sind wieder Preisgelder in Höhe von insgesamt Euro 10.000 ausgelobt. Die Ausstellungseröffnung mit Preisverleihung ist im November 2012 vorgesehen.
Teilnehmen können Künstler aus dem In- und Ausland mit bis zu zwei Werken (nur Bilder), die in den Jahren 2009 bis 2012 entstanden und verkäuflich sein müssen. Das Thema ist frei, die maximale Seitenlänge eines Bildes ist auf 1,5 Meter begrenzt (incl. Rahmen).
Gerahmte Holzschnitte können vom 12. bis 21.09.2012 persönlich oder durch eine Kunstspedition direkt im Wettbewerbsbüro abgegeben werden und müssen dort auch wieder abgeholt werden. Ungerahmte Arbeiten können ab 01.09.2012 auch per Post/Paketdienst eingesandt werden. Letzter Annahmetag eingehender Arbeiten ist der 21.09.2012.
Die Ausschreibung und der Teilnahmevordruck können
• im Internet unter www.ksklb.de/kunstpreis abgerufen oder
• schriftlich bei der Stiftung Kunst, Kultur und Bildung der Kreissparkasse Ludwigsburg, Postfach 620, 71606 Ludwigsburg oder
• telefonisch unter 07141 148-3005 angefordert werden.
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FESTIVAL DER REGIONEN – EINLADUNG ZUR PROJEKTEINREICHUNG
UMGRABEN IN EFERDING
7. BIS 16. JUNI 2013
DAS FESTIVAL DER REGIONEN erkundet und erobert seit 1993 alle zwei Jahre eine Region oder einen Ort in Oberösterreich. Abseits der Metropolen und kulturellen Zentren wird ein Programm mit zeitgenössischer Kunst und Kultur als Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Region gestaltet und vermittelt. Neben regionaler, überregionaler und internationaler Beteiligung von Kunst- und Kulturschaffenden werden Kooperationen mit lokalen Vereinen, Institutionen und einzelnen guten Kräften angestrebt, um das Festival im Ort zu verankern und möglichst deutliche Spuren zu hinterlassen.
Neben der Stärkung und Förderung regionaler Initiativen im Feld der Kulturarbeit gehört die Sensibilisierung für aktuelle künstlerische Entwicklungen zu den Zielen des Festivals, mit den Aspekten der Vermittlung, des offenen Dialoges und der Verbindung von Alltagskultur und Kunst. Vor allem aber soll ein großes Fest der Künste gefeiert werden, bei dem die Komponenten Humor, inhaltliche Schärfe, künstlerische Substanz und kulturelles Zusammenleben die Würze ergeben.
DER FESTIVALORT EFERDING ist vor allem als Anbaugebiet für Gemüse weithin bekannt, u.a. für die Minigurken, die von den legendären “Gurkerlfliegern” geerntet werden. Weniger bekannt ist, dass Eferding seit 1222 die drittälteste Stadt Österreichs ist und auf eine bewegte Geschichte zurückblickt, die sich von der Nibelungensage über die Bauernaufstände bis hin zum dominanten Fürstengeschlecht der Starhemberger erstreckt. Diesmal haben wir es mit einer konservativen gutbürgerlichen Stadt in bäuerlicher Umgebung zu tun. Das musikalische Leben ist vielfältig präsent, von anderen Formen zeitgenössischer Kunst ist wenig spürbar. – 3.768 Menschen leben in der Stadt, 31.700 zählt der Bezirk. – Wie immer beim Festival der Regionen fungiert der öffentliche Raum als künstlerischer Aktionsraum und gastlicher Anlaufpunkt. Für Performances und Installationen stehen vielfältige Innenräume in der Stadt zur Verfügung. Vom Zentrum aus kann das Festival in die nähere Umgebung expandieren. Und wie gewohnt bemühen wir uns, die guten Kräfte der Region in künstlerische Prozesse als teilhabende Mitwirkende einzubeziehen. – Informationen über den Festivalort: www eferding.at
UMGRABEN ist das Motto des Festivals der Regionen in Eferding. Das passt einerseits zur bäuerlichen Struktur, andererseits kann das Umgraben auch Verborgenes und Zugedecktes zutage fördern. Jedenfalls muss zuerst umgegraben werden, wenn etwas Neues wachsen soll, wenn neue Früchte geerntet werden wollen. So ist das Motto als Metapher für die Pflanzung einer aktuellen Kunst und Kultur zu verstehen, wobei durchaus seltsame Gewächse und Blüten in allen möglichen Mutationen erhofft werden.
AUSSCHREIBUNG
Willkommen sind Projektvorschläge aus allen künstlerischen Bereichen und Genres. Bei aller Offenheit werden Vorhaben für ortsspezifische Arbeiten bevorzugt, Ambitionen, die sich mit Gesellschaft und Geschichte der Stadt beschäftigen und möglichst Bevölkerungsgruppen oder einzelne gute Kräfte einbeziehen, wobei wir gerne als Vermittler füngieren. Weit gefasste Beziehungen zum Festival-Motto UMGRABEN werden ebenfalls berücksichtigt, Bitte aber keine fertigen Produktionen ohne Bezüge zum Ort oder zum Thema.
KOMPONENTEN DER PROJEKTVORSCHLÄGE
Kurze Zusammenfassung des Vorhabens (max. 500 Zeichen) • Beschreibung des Projektes mit möglichst aussagekräftiger Visualisierung in Form von Skizzen, Fotos, Plänen, Vorstellungen zur Vermittlung etc. • Räumlich-situative Anforderung • Selbstdarstellung der Projektverfasser und/oder der Protagonisten • Organisatorische Anforderungen • Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung • Finanzplan • Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Website • Einreichungen in deutscher oder englischer Sprache: Umfang maximal sieben Seiten.
ABGABE bis spätestens 16. Mai 2012 (Poststempel) per Post oder per E-Mail als Word- oder PDF-Datei an: Festival der Regionen, Marktplatz 12, 4100 Ottensheim, Österreich; einreichung@fdr.at , Telefon +43 (0)7234 – 85 2 85, www.fdr.at.
AUSWAHLMODUS
Vorstand und Leitung des Festivals der Regionen unternehmen mit Unterstützung eines unabhängigen, überregional besetzten Programmbeirates eine Vorauswahl. Der künstlerische Leiter gestaltet aus den ausgewählten Projekten das Festivalprogramm. Alle programmatischen Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
LOKALAUGENSCHEIN
Am Freitag, 23. März 2012 lädt das Festival der Regionen nach Eferding und bietet die Möglichkeit, den Ort gemeinsam mit den OrganisatorInnen und mit lokalen VertreterInnen in Augenschein zu nehmen. Treffpunkt: 14:00 Uhr, Stadtplatz.
Am Donnerstag, 29. März 2012 findet um 12:30 Uhr ein Gespräch mit Gottfried Hattinger im Keplersalon Linz statt. Adresse: Rathausgasse 5, 4020 Linz.


